ZVI 2003, 270

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 AufsÄtzeGuido Stephan*

Die Forderungsanmeldung durch Inkassounternehmen im Insolvenzverfahren

Mit der Einziehung von Forderungen werden nicht selten Inkassounternehmen beauftragt. In Absprache mit dem Inkassomandanten entfaltet der Inkassounternehmer unterschiedliche Tätigkeiten. Im Rahmen der Vollstreckung titulierter Forderungen ermittelt er die Anschrift des Schuldners, holt Informationen über dessen finanzielle Möglichkeiten ein, fordert den Schuldner zur Zahlung auf, schließt im Rahmen seiner Befugnisse Ratenzahlungsvereinbarungen oder vermittelt Vergleichsregelungen. Das Inkassounternehmen kann den Gerichtsvollzieher beauftragen Sachpfändungen durchzuführen. Umstritten ist, ob es nicht nur bei der Einzelzwangsvollstreckung, sondern auch bei der Gesamtvollstreckung (d. h. im Insolvenzverfahren) tätig werden, d. h. Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden kann.
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Richter am Amtsgericht, z. Z. Bundesministerium der Justiz, Berlin. Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder.

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