ZVI 2003, 253
Ein redlicher Schuldner?
Im Insolvenz(eröffnungs)verfahren kommen Schuldner ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht immer nach. Welche Folgen dies für die Annahme der Redlichkeit des Schuldners und für den weiteren Fortgang des Verfahrens – insbesondere die Restschuldbefreiung – hat, untersucht der Verfasser.
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- *)Dr. iur., Richter am Amtsgericht, Köln
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