ZVI 2024, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 AufsätzeJoachim Büttner*

Ist der Insolvenzverwalter wirklich nicht betroffen?

Der EuGH hat mit einer Entscheidung vom 26. Oktober 2023 (Rs C-307/22) zur unentgeltlichen Herausgabe einer ersten Kopie von Behandlungsunterlagen im Arzt-Patienten-Verhältnis eine grundsätzliche Abgrenzung zwischen der DSGVO und der früheren Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) getroffen und die Auskunftsrechte der betroffenen Person gestärkt. Das BVerwG hat zuletzt 2018 Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzverwaltung, die direkt oder indirekt über die DSGVO begründet werden sollen, bisher eine Absage erteilt (BVerwG 7 C 5.16, ZVI 2018, 415). Der Beitrag untersucht, inwieweit die Entscheidung des EuGH auf das Verhältnis Insolvenzverwalter/Finanzverwaltung zur Auskunft bzw. Informationsgewinnung übertragen werden kann. Folgerungen für die Auslegung anderer Vorschriften werden erwogen.
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Rechtsanwalt, Fachanwalt Insolvenzrecht, BRRS Rechtsanwälte, Hamburg, Dortmund

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