ZVI 2023, 191
Inflation und Inflationsausgleichsprämie – insolvenzrechtliche Folgen der aktuellen Problemstellungen
Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt soll einmal den Satz geprägt haben: „Fünf Prozent Inflation sind leichter zu ertragen als fünf Prozent Arbeitslosigkeit“. Die Richtigkeit diese Aussage ist politisch und volkswirtschaftlich an anderer Stelle zu diskutieren, zeigt aber die generelle Einschätzung der Inflationsfolgen für den Einzelnen und die (Volks-)Wirtschaft. Aktuell muss man aber wegen der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine mit Inflationsraten von bis zu 9 % leben. Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren die steigenden Preise für Energie und Nahrungsmittel und der ermittelte Reallohnverlust von 3,1 % in 2022 gegenüber 2021 (s. die jeweilige Auswertung auf der Homepage des Statistischen Bundsamtes unter https://www.destatis.de/DE/Home).
Ob dies zu unmittelbaren Folgen für die insolvenzrechtliche Praxis führt und welche Auswirkungen die gesetzgeberische Reaktion mit der Schaffung der sog. Inflationsausgleichsprämie auf die insolvenzrechtliche Praxis hat, versucht dieser Beitrag zu klären.
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- *)Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Sozietät TURNER Rechtsanwälte, Hamburg
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