Allgemein bekannt sind die regelmäßigen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und einiger Wirtschaftsauskunfteien über die Entwicklung von Verfahrenszahlen und Quotenergebnissen in Insolvenzverfahren. Ein Schattendasein fristet dagegen die Auswertung von Versagungen der Restschuldbefreiung. Nach § 2 Nr. 5 lit. c InsStatG werden im Rahmen der Insolvenzstatistik auch Versagungsgründe erhoben. In diesem Beitrag werden diese Daten untersucht und bewertet. Öffentlich zugängliche Auswertungen liegen dazu jedoch erst für einen sehr begrenzten Zeitraum vor. Das überrascht, da die Versagung der Restschuldbefreiung üblicherweise als das Schreckensszenario schlechthin für Schuldner präsentiert wird. Außerdem steckt in den solchermaßen beendeten Verfahren auch ein nicht unerheblicher personeller und materieller Aufwand für die Bearbeitung und die dabei angefallenen Kosten. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die dominierende Rolle ausgerechnet der Versagung nach § 298 InsO zukommt, obwohl diese kein Fehlverhalten des Schuldners sanktioniert und mitunter datenschutzrechtlich schwierige Begleitumstände aufweist. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Ursachenforschung, warum und woran Insolvenzverfahren scheitern, überfällig.