ZVI 2020, 167

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 AufsätzeStefan Lissner*

Die unerlaubte Handlung als Vollstreckungstitel in der Insolvenz

Die Forderungsanmeldung aus dem zusätzlichen Rechtsgrund der unerlaubten Handlung – oder einem seiner Pendants nach § 302 InsO – spielt in der Insolvenz natürlicher Schuldner eine bedeutende Rolle. Wird eine Forderung rechtzeitig – d. h. bis zum Schlusstermin – mit dem Anmeldeattribut des § 302 InsO angemeldet und später dann ohne Bestreiten festgestellt, so nimmt sie an einer späteren RSB nicht teil. Daher versuchen Gläubiger bisweilen ihr „Glück“ in der Anmeldung einer solchen Forderung in der Hoffnung, der Schuldner werde sich nicht wehren. Sollte die RSB bereits nach drei Jahren Wirklichkeit werden, ist zudem mit einem Anstieg solcher Anmeldungen zu rechnen. Vorliegende Abhandlung will das Thema „unerlaubte Handlung“ insbesondere in Hinblick auf eine aktuelle Entscheidung des BGH beleuchten.
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Dipl.-RPfl. (FH), Konstanz. Der Autor ist stellv. Landesvorsitzender des BDR Baden-Württemberg e. V. sowie Insolvenzrechtspfleger sowie Lehrbeauftragter an der HS Allensbach Konstanz

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