ZVI 2019, 173

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 AufsätzeAnnika Schinkel*

20 Jahre Insolvenzordnung: Best-of § 302 InsO (Teil 1)

Nach § 302 InsO werden die sog. „ausgenommenen Forderungen“ von der erteilten Restschuldbefreiung nicht berührt. Das zentrale Ziel des redlichen Schuldners, nach Durchführung des Insolvenzverfahrens und anschließender Wohlverhaltensperiode von seinen nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden, gerät damit oft an empfindliche Grenzen. In der Praxis von Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen rückt § 302 InsO daher regelmäßig als eine der Kernnormen in den Fokus der Betrachtung. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. 1. 1999 und Geltung des § 302 InsO sind mehr als 20 Jahre vergangen. Dies gibt Anlass, sich in dem nachfolgenden Beitrag einen Überblick über die vom Gesetzgeber verfolgte Entwicklungslinie der Norm und einige der wesentlichen von der Rechtsprechung und der Literatur gesetzten Themenschwerpunkte zu verschaffen. Dabei wird insbesondere die Frage zu beantworten sein, ob der Ausnahmecharakter des § 302 InsO noch gewahrt oder die Norm zum bevorzugten Mittel für eine sukzessive Entwertung der Restschuldbefreiung geworden ist.
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Dr. iur., Rechtsanwältin in der Kanzlei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Hamburg

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