ZVI 2013, Beilage zu Heft 5, S. 1

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013Aufsätze 

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (gemäß 2. und 3. Lesung im Bundestag vom 16.5.2013)*

In der Sitzung vom Donnerstag, dem 16.5.2013, hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte die zweite Stufe der Reform des Insolvenzrechts verabschiedet. Die wesentlichen Regelungen treten zum 1.7.2014 in Kraft. Allerdings enthält Art. 103 EGInsO eine Übergangsregelung, wonach nicht nur die Neuregelungen zum Vergütungsrecht nach Verkündung in Kraft treten, sondern auch die Regelungen zum Insolvenzplan auf bereits laufende Verfahren nach den §§ 304 ff. InsO Anwendung finden. Gegenüber der Entwurfsfassung hat das Gesetz noch eine Reihe von weiteren Änderungen durch den Rechtsausschuss erfahren. So wird u. a. der obligatorische außergerichtliche Einigungsversuch ebenso beibehalten wie die gerichtliche Zustimmungsersetzung. Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners wird für das gesamte Insolvenzverfahren in einer gesonderten neuen Regelung (§ 287b InsO) festgeschrieben. Die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre wird an eine Mindestbefriedigungsquote von 35 % geknüpft.
*
Der synoptischen Gegenüberstellung liegt eine nicht-lektorierte Vorab-Fassung des BMJ zugrunde.

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