Nachdem das ESUG verabschiedet wurde, widmet sich der Gesetzgeber nunmehr der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Am 18.1.2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ vorgelegt (nachfolgend: RefE 2012). Mit dem Gesetzesentwurf sollen die im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 (http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf) gesetzten weiteren Eckpunkte zur Reform des Insolvenzverfahrens umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag sieht neben einiger weiterer Reformen im Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelungen zur Gewährleistung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Dauer der Restschuldbefreiung von derzeit sechs auf drei Jahre zu halbieren (s. Koalitionsvertrag S. 25). Hierdurch sollte insbesondere Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnet werden. Darüber hinaus sollten die Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren gestärkt werden (RefE 2012, S. 1, 24 ff.). Mit dem vorgelegten RefE 2012 verfolgt der Gesetzgeber schließlich das Ziel, das Insolvenzverfahren unter Wahrung der Interessen der Gläubiger insgesamt effizienter zu gestalten.