ZVI 2022, 140

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 AufsätzeIngmar Jarchow*

Das verschleierte Arbeitseinkommen des Schuldners (§ 850h ZPO)

Voraussetzungen und Umfang der Ansprüche des Insolvenzverwalters oder: Zur Durchsetzung eines vermeintlich undurchsetzbaren Anspruchs

Auch wenn grundsätzlich und besonders in den sog. Eigenantragsverfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung regelhaft davon ausgegangen werden kann, dass der Insolvenzschuldner seinen Erwerbsobliegenheiten auch hinsichtlich der Höhe seiner Vergütung in dem von ihm eingegangenen Dienst- oder Arbeitsverhältnis nachkommt, so ist doch in Einzelfällen festzustellen, dass bei einem Konsens zwischen Arbeitgeber und dem dort beschäftigten Insolvenzschuldner durchaus Fälle von „verschleierten Arbeitseinkommen“ vorkommen. Hierbei sind nicht nur die Fälle gemeint, bei denen der Insolvenzschuldner nach seiner ehemaligen selbstständigen Tätigkeit nunmehr in dem Unternehmen eines Familienangehörigen „angestellt“ tätig ist, sondern auch arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. Überlassung eines Fahrzeugs, genutzt werden. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters im Interesse der Gläubiger diesen Anspruch zu verfolgen und für die Masse geltend zu machen. Wie aber so oft, ist der theoretische Anspruch praktisch schwer umzusetzen und der Weg zur Durchsetzung mühselig. Dieser Beitrag will versuchen diese Hürden zu benennen und Durchsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Sozietät TURNER Rechtsanwälte, Hamburg

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