ZVI 2015, 125

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015AufsätzeChristoph Morgen* / Johann-Friedrich Fleisch**

Pfändungsschutz als Gläubigerschutz?

Zur Anfechtbarkeit von Verfügungen über unpfändbares Vermögen in Verbraucherinsolvenzverfahren – Teil 1: Dogmatische Grundlagen

In vielen Verbraucherinsolvenzverfahren ist zu beobachten, dass die Schuldner vor Antragstellung noch Kleinstratenzahlungen aus ihrem unpfändbaren Vermögen an verschiedene Gläubiger vornehmen. Durch das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ vom 15.7.2013 sind die §§ 312 bis 314 InsO aufgehoben worden. Die Berechtigung zur Insolvenzanfechtung steht nunmehr auch dem Insolvenzverwalter in Verbraucherinsolvenzverfahren uneingeschränkt zu. Dies gibt Anlass dazu, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Verfügungen des Schuldners über sein unpfändbares Vermögen anfechtbar sein können oder ob aufgrund der Unpfändbarkeit eine für jede Anfechtung erforderliche Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 129 Abs. 1 InsO per se ausgeschlossen ist. Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse. Fraglich ist somit, ob § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO eine Vorwirkung in der Art entfaltet, dass er auch bereits vor Eröffnung im Rahmen der Prüfung der Gläubigerbenachteiligung zu berücksichtigen ist, ob also der Pfändungsschutz der §§ 811 ff. ZPO zugleich zumindest faktisch als Anfechtungen ausschließender Gläubigerschutz wirkt.
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Dr. iur., Rechtsanwalt/Steuerberater/Betriebswirt (IWW)/Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner in der Kanzlei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Hamburg
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Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Hamburg

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