ZVI 2014, 121

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeMichael Kuleisa*

Zwangsvollstreckung in der Insolvenz

Wer darf wann vollstrecken und was ist gegen unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen zu tun?

Während der unterschiedlichen Stadien eines Insolvenzverfahrens kann es zu Vollstreckungsmaßnahmen verschiedener Gläubigergruppen kommen. Zunächst ist zu differenzieren zwischen Vollstreckungsmaßnahmen, die vor Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ausgebracht wurden, und solchen, die erst danach erfolgt sind. Ferner sind denkbar Vollstreckungshandlungen nach Insolvenzeröffnung, wobei zwischen unterschiedlichen Gläubigergruppen (Insolvenzgläubiger/Massegläubiger/Neugläubiger) zu unterscheiden ist. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens schließt sich bei natürlichen Personen das Verfahren der Restschuldbefreiung an, wenn der Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt hat. Auch in diesem Verfahrensstadium sind Vollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern oder Neugläubigern praxisrelevant.
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Rechtsanwalt, Schwemer Titz & Tötter, Hamburg

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