ZVI 2013, 137

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013AufsätzeStefan Lissner*

Die Geldstrafenvollstreckung in der Insolvenz

Das Insolvenzrecht und das Strafvollstreckungsrecht haben nur wenige Berührungspunkte. In beiden Fachgebieten arbeiten vorwiegend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich auf ihr jeweiliges Fachgebiet individuell spezialisiert haben und daher kaum in die Verlegenheit geraten, auf dem jeweiligen anderen Fachgebiet tätig zu werden oder Einschätzungen vornehmen zu müssen. Die Geldstrafenvollstreckung oder die sich oftmals daran anschließende Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sind aber Tätigkeitsfelder, die vermehrt auch in den Bereich des Insolvenzrechts Einzug finden. Dabei sind durchaus unterschiedliche Blickwinkel festzustellen. Die Strafvollstreckungsbehörde hat ein möglichst großes Interesse an der Vollstreckung der Strafe. Aus insolvenzrechtlicher Sicht hingegen soll das Verfahren möglichst optimal und reibungslos abgewickelt werden. Daneben besteht in der Strafvollstreckung ein Interesse der Allgemeinheit an Vollstreckung einer Strafsanktion, während in der Insolvenzordnung ein Interesse der Gläubiger an gleichmäßiger bestmöglicher Befriedigung vorherrscht. Diese Interessen können konkurrieren und stehen nicht selten im Widerspruch zueinander, wie der folgende Beitrag zeigt.
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Dipl.-Rpfl. (FH), Konstanz. Der Autor ist stellv. Landesvorsitzender des Bundes deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. und Insolvenzrechtspfleger sowie zuvor Rechtspfleger in der Strafvollstreckung.

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