ZVI 2012, 160
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Bevor ich mich meinem eigentlichen Thema zuwende, seien mir zunächst einige Worte zu unserem Jubilar gestattet. Über 5 Jahre, vom Mai 2001 bis Ende September 2006, habe ich mit Guido Stephan im Bundesministerium der Justiz sehr eng zusammengearbeitet. Das Spektrum seiner damaligen Tätigkeit war sehr weit gesteckt, so dass ich mich mit wenigen Angaben begnügen will, um die Fülle der Themen auch nur anzudeuten. In diesem Zusammenhang seien etwa erwähnt das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001, das Gesetz zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts vom 14.3.2003 oder das Gesetz zur Umsetzung der Finanzsicherheitenrichtlinie und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze vom April 2004. Besonders hervorzuheben ist jedoch das Engagement von Guido Stephan bei dem Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge. Nach intensiven Literaturrecherchen, die auch das ausländische Recht miteinbezogen, hat er ein völlig neues Konzept erarbeitet, das dann auch in § 851c ZPO seinen Niederschlag gefunden hat. Seine besondere insolvenzrechtliche Leidenschaft galt jedoch dem Verbraucherinsolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung. Zu dieser Thematik hat er an der Erarbeitung mehrerer Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt, denen allerdings nicht beschieden war, das Licht des Bundesgesetzblatts zu erblicken. Bei seinem Ausscheiden aus dem Bundesministerium der Justiz habe ich deshalb seine Tätigkeit, was diesen Bereich anbelangt, mit der des Sysiphos verglichen, den wir uns allerdings – so zumindest Camus – als glücklichen Menschen vorstellen müssen.
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- Dr. iur., Ministerialrat, Berlin
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