ZVI 2012, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012AufsätzeUlrich Schmerbach*

Ausweitung der Erwerbspflicht des Schuldners auf das eröffnete Verfahren – Startschuss für einheitliche Versagungsgründe?

Insolvenzverfahren natürlicher Personen sind Massenverfahren, zu ihrer effektiven Bewältigung bedarf es einfacher Regeln. Über 100.000 Personen stellen jährlich Antrag auf Restschuldbefreiung. Versagt wird diese im Wesentlichen dann, wenn die Versagungsgründe des § 290 InsO oder des § 295 InsO erfüllt sind. Die InsO sieht derzeit eine klare zeitliche Abgrenzung vor. Bereits früher ist eine „Verschmelzung“ der Versagungsgründe gefordert worden. Der RefE 2012 will die erst in der Wohlverhaltensperiode geltenden Erwerbspflichten auf den vorherigen Zeitraum des eröffneten Verfahrens ausdehnen. Kann dies als Signal zu einer Vereinheitlichung der Versagungsgründe aufgefasst werden?
*
Richter am AG, Göttingen

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