ZVI 2011, 128

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011AufsätzeCurt Wolfgang Hergenröder* / Carsten Homann**

Berufsbilddebatte in der Schuldnerberatung und tarifliche Eingruppierung

Zugleich Besprechung BAG, Urt. v. 20.5.2009 – 4 AZR 184/08, ZTR 2009, 636 und LAG Hannover, Urt. v. 22.1.2008 – 5 Sa 948/05, ZTR 2008, 264

Die Berufsbilddebatte begleitet die Schuldnerberatung seit bald zwei Jahrzehnten. Der erfolgreiche Abschluss der Diskussion lässt freilich auf sich warten: Weder konnte man sich auf die Einführung eines einheitlichen Berufsbildes einigen, noch existieren allgemein anerkannte Vorgaben zur gleichförmigen Aus- bzw. Weiterbildung zum Schuldner- und Insolvenzberater. Dies hat mannigfaltige Konsequenzen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Vergütung von Schuldnerberatern. Hier haben zuletzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und – dem vorgehend – ein Judikat des LAG Hannover für Aufsehen gesorgt. Der nachfolgende Beitrag soll anhand dieser beiden Entscheidungen die Verbindung zwischen beiden Themen aufzeigen und damit beispielhaft die Notwendigkeit einer Problemlösung dokumentieren.
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Prof. Dr. iur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, Vors. Richter am KArbG Mainz, Wiss. Leiter der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung (Schuldnerfachberatungszentrum) Rheinland-Pfalz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
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Dr. iur., Rechtsanwalt, Wiss. Mitarbeiter der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung (Schuldnerfachberatungszentrum) Rheinland-Pfalz, ebd.

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