ZVI 2009, 174
Wiederaufleben von Abtretungen und Pfändungen des Arbeitseinkommens
Fallgestaltung: Bevor über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat der Schuldner S sein gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen an die A-Bank zur Absicherung eines Konsumentendarlehens abgetreten. Daneben lagen auch mehrere Lohnpfändungen verschiedener Gläubiger vor. Im Schlusstermin hat das Insolvenzgericht den Antrag des S auf Erteilung der Restschuldbefreiung abgelehnt. Das Insolvenzverfahren wurde anschließend nach einer Dauer von acht Monaten aufgehoben. In der Folge wird das Arbeitseinkommen mehrfach sowohl von Insolvenz- als auch von Neugläubigern gepfändet.
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- Dipl.-Rechtspfleger, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Starnberg
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