ZVI 2007, 166
Wertersatz oder Herausgabe sicherungsübereigneter, aber unpfändbarer Praxiseinrichtungen bei Fortführung in der Insolvenz?
Zugleich Anmerkung zu LG Aachen, Urt. v. 16.3.2006 – 1 O 506/05, ZVI 2006, 309; OLG Köln, Beschl. v. 12.6.2006 – 2 U 45/06, ZVI 2006, 591.
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- Rechtsanwältin in Berlin; Mai & Mönig Insolvenzverwaltungs-GbR in Dortmund, Bottrop, Recklinghausen und Leipzig
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