ZVI 2004, 233
Kostenfeststellungs- statt Kostenfestsetzungsbeschluss nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit?
Zur Anwendung des § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO
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- *)Regierungsdirektor Finanzamt Paderborn, Blomberg
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