ZVI 2003, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 AufsÄtzeGuido Stephan*

Die Umgestaltung des Einigungsversuchs und weitere Änderungen im Insolvenzverfahren natürlicher Personen durch den Diskussionsentwurf InsO-Änderung 2003

Das am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 20011 schien zunächst den Änderungsbedarf für das Insolvenzverfahren natürlicher Personen gedeckt zu haben. Mit der neu eingeführten Stundungsregelung und der Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs des Verbraucherinsolvenzverfahrens glaubte man, die aufgetretenen Probleme der praktischen Anwendung und Schwachstellen des neuen Verfahrens beseitigt zu haben. Der Gesetzgeber wollte sich nunmehr entsprechend den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“ dem Regelinsolvenzverfahren zuwenden.2 Der nun vorliegende Diskussionsentwurf sollte daher im Wesentlichen die Änderungsvorschläge zum Regelinsolvenzverfahren umsetzen. Zwischenzeitlich zeigten sich aber die Auswirkungen der am 1. Dezember 2001 neu eingeführten Verfahrenskostenstundung. Der dadurch bedingte Anstieg der Verfahrenszahlen, insbesondere der sogenannten „Nullverfahren“, entfachte eine neue Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung. 3 Die Restschuldbefreiung im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde in Frage gestellt und stattdessen eine Verjährungslösung zur Entschuldung natürlicher Personen gefordert.4 Richter, Rechtspfleger und Verwalter verfassten einen öffentlichen Aufruf zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Insolvenzgerichte und der Insolvenzordnung5. Der Deutsche Anwaltsverein befasste sich in einem Workshop mit „Verfahrensvereinfachungen in den Insolvenzverfahren natürlicher Personen“ 6. Weitere Vorschläge zur Reform des Insolvenzverfahrens natürlicher Personen wurden in Fachzeitschriften veröffentlicht7. Auf diese Diskussion musste der Gesetzgeber reagieren. Eine Vielzahl der Vorschläge wurde aufgegriffen und in diesem Gesetzentwurf umgesetzt.
*
*)
Richter am AG Darmstadt, z. Zt. Referent im Bundesministerium der Justiz. Der nachfolgende Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder.
1
1)
BGBl I S. 2710.
2
2)
Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“ zur 73. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 10. bis 12. Juni 2002 in Weimar; dazu Graf-Schlicker, ZIP 2002, 1166 ff.
3
3)
AG München ZVI 2002, 330; Prütting/Stickelbrock, ZVI 2002, 305.
4
4)
Ast, ZVI 2002, 183; Förster, ZInsO, 2002, 1105.
5
5)
ZInsO 2002, 1053.
6
6)
7
7)
z. B. Jäger, ZVI 2003, 55; Heyer, ZInsO 2003, 201; Göbel, ZInsO 2003, 15.

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