ZVI 2023, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 AufsätzeSchuldnerberatung & SchuldenbereinigungHans-Ulrich Heyer*

Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren

Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist obligatorischer Bestandteil eines jeden Verbraucherinsolvenzantrags. Die Regelung des § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO schreibt vor, dass ein solcher Plan mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorzulegen ist. Der Plan wird nach den Anlagen 7 ff. des Amtlichen Formulars für den Verbraucherinsolvenzantrag erstellt. Die Formulare sind auf der Grundlage des § 5 Abs. 5 Satz 2 InsO verpflichtend zu nutzen.
Einmal eingereicht fristen die meisten gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne jedoch ein tristes Dasein. Sie werden oftmals nicht in der Gerichtsakte mitabgeheftet, sondern verschwinden als Anlage in der Aktenhülle und tauchen von dort bis zur Vernichtung der Akte kaum jemals wieder auf, weil sie nicht benötigt werden. Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist nur dann relevant, wenn das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt werden soll. Besteht nach Überzeugung des Gerichts voraussichtlich keine Aussicht auf Annahme des Plans durch die Gläubiger, wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag fortgesetzt, d. h. das Insolvenzverfahren wird eröffnet. So geschieht es praktisch in den weitaus meisten Fällen.
Wozu bedarf es deshalb trotzdem obligatorisch immer der Vorlage von Unterlagen für ein Verfahren, das auch schon im Vorfeld erkennbar nicht durchgeführt werden wird?
Die Unterlagen für den Antrag einschließlich des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans werden im Hinblick auf § 13 InsVV in der Regel von den beratenden Personen oder Stellen miterstellt und erfordern dort einen entsprechenden Aufwand. Die Gerichtsakten, die zumeist noch in Papierform geführt werden, schwellen an und die betroffenen Schuldner können den Sinn dieser Unterlagen oft nur schwer nachvollziehen. Es ist deshalb angezeigt, zu prüfen, ob das Verfahren an dieser Stelle nicht vereinfacht und verschlankt werden kann. Aus einer ähnlichen Motivation hatte sich schon Guido Stephan mit der nach ihm benannten Kommission mit Fragen der Effektivierung des Verfahrens und zur Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen beschäftigt.
*
*)
(Hon.) Prof. Dr. jur., RiAG a.D., Oldenburg (Oldb.)

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell