ZVI 2023, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 AufsätzeAktuelles & UngelöstesThomas Reck*

Schuldneridentität, Selbstbestimmung und Insolvenz

Im Juni 2022 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) ablösen und sieht vor, dass die Geschlechtszugehörigkeit durch Angabe gegenüber dem Standesamt bestimmt werden kann. Eine Änderung der Schuldneridentität wirkt sich auch auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreffend die Person aus. In diesem Beitrag werden daher Fallgruppen betrachtet, in denen der Schuldner im Insolvenzverfahren aus unterschiedlichen Gründen mit einer anderen Identität in Erscheinung tritt oder die reale Anschrift nicht verwenden kann. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verbindung von Datenschutz und Insolvenzrecht immer mehr an Bedeutung gewinnt, nachdem sie lange eher eine Nebenrolle gespielt hat. Guido Stephan hat schon 2011 die Entwicklung von der Schuldnerberatung zur Insolvenzberatung unter Berücksichtigung einer zunehmenden Verrechtlichung beschrieben (ZVI 2011, 117). In diesem Sinne liegt der Fokus nachstehend auf Sachverhalten, die durch eine besondere Lebenssituation des Schuldners eine erhöhte rechtliche Komplexität aufweisen.
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Assessor, Bremen. Der Verfasser ist Beamter der Freien Hansestadt Bremen. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt und gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

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