ZVI 2020, 79

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 AufsätzeAndreas Schmidt*

Reform 2020: Die weitere Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Ein Überblick über den RefE des BMJV eines „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ vom 13. 2. 2020

Mit Schreiben vom 13. 2. 2020 hat das BMJV den maßgeblichen Verbänden sowie den interessierten Kreisen einen Referentenentwurf (RefE) eines „Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ übersandt. Die angeschriebenen Verbände und Kreis haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. 3. 2020. Der RefE, der in diesem Heft auf S. 107 abgedruckt ist, ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden.
Der RefE dient bekanntlich der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (ABl. L 172, S. 18) (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, nachfolgend „RL“) in deutsches Recht für den Bereich der Entschuldung (Art. 20 ff. RL). Danach müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass insolvente Unternehmer Zugang zu mindestens einem Verfahren haben, das zu einer vollen Entschuldung gemäß dieser Richtlinie führen kann. Die Richtlinie muss bis spätestens zum 17. 7. 2022 in nationales Recht umgesetzt werden (Art. 34 RL).
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Dr. iur., Richter am Insolvenzgericht Hamburg

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