ZVI 2017, 92
Die „Zurückstellungslösung“ des Bundesgerichtshofs zu § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO in der Praxis
Zugleich Besprechung AG Hamburg v. 26. 10. 2016 – 68g IK 115/09, ZVI 2017, 126 (in diesem Heft)
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- *)Der Autor ist Referendar am HansOLG. Der Beitrag entstand während seiner Zivilstation am AG Hamburg, Insolvenzgericht.
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