Überschuldung ist ganz sicher nicht das Hauptproblem derjenigen Menschen, die derzeit auf der Flucht zu uns kommen. Gleichwohl werden irgendwann auch solche Fragen und Probleme der Flüchtlinge auf uns zukommen, wenn sie eine gewisse Zeit hier in Deutschland leben. Berater und Gerichte werden sich dann mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob und ggf. in welchem Maße auch Flüchtlinge hier ein Insolvenzverfahren durchlaufen und eine Restschuldbefreiung erlangen können. Das Problem der Überschuldung ist kein Problem, das nur Deutsche trifft. Menschen aus anderen Kultur- und Wirtschaftskreisen haben möglicherweise nur wenige Kenntnisse über unser Wirtschaftssystem und sind von daher auf die wirtschaftlichen Risiken auch nur wenig vorbereitet. Wenn die Zuwanderungswelle teilweise auch als Konjunkturmotor eingeschätzt wird, so basiert das auf der Erwägung, dass die Menschen, die zu uns kommen, Konsumenten sind und damit die Wirtschaft beleben. Sie sind damit aber auch den Risiken der Konsumgesellschaft ausgesetzt, insbesondere wenn sie nur über eine beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Und so können sie wie alle anderen auch in eine Überschuldung geraten.
Neu ist die Frage der Zulässigkeit eines Insolvenzverfahrens für Ausländer nicht. Auch in der Vergangenheit sind solche Verfahren beantragt und eröffnet worden. Zumeist betrafen sie aber Ausländer mit längeren Verweildauern in Deutschland oder solche mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Aufgrund der Zuwanderungen in der letzten Zeit werden künftig vermutlich mehr Menschen hinzukommen, für die das nicht zutrifft.