ZVI 2015, 91

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015AufsätzeErnst Riedel*

Behandlung von Gehaltsabtretungen nach Wegfall des § 114 InsO

Wird dem Schuldner nach Verfahrensbeendigung die Restschuldbefreiung erteilt, können Ansprüche aus einer Gehaltsabtretung nur noch in dem Umfang realisiert werden, wie sie aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung offen sind. Andernfalls, also ohne Restschuldbefreiung, lebt die Gehaltsabtretung wieder auf und kann für die bisher nicht getilgten Forderungen geltend gemacht werden. Diese Rechtsfolge ergibt sich zwanglos aus den geltenden Vorschriften der InsO. Der laut gewordene Ruf nach dem Gesetzgeber erweist sich bei genauerem Hinsehen als schlichtweg unnötig.
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Dipl.-Rechtspfleger, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Rechtspflege, Starnberg

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