Das BSG hat mit seinem Urteil vom 13.7.2010 (B 8 SO 14/09 R) die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Schuldnerberatung für Erwerbstätige in Frage gestellt. Schuldnerberatung als Soziale Arbeit wird seit ihren Anfängen fast ausschließlich durch Gelder der öffentlichen Hand finanziert. Sowohl der Zugang zur Schuldnerberatung als auch die fachliche Ausgestaltung werden durch die finanzielle Ausstattung und die diesen zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zentral mit beeinflusst. Veränderte finanzielle Rahmenbedingungen haben stets zu Auseinandersetzungen innerhalb und Positionierungen nach außen bezüglich der Qualität professioneller Schuldnerberatung geführt (vgl. hierzu exemplarisch das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) in: BAG-SB Informationen 2/2003, S. 24 – 33). Im Zuge der staatlichen Sparpolitik und des damit verbundenen Umbaus des Sozialstaats wird auch Schuldnerberatung aufgefordert, die eigene Arbeit zu legitimieren und effektives sowie effizientes Handeln nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Jahren einige größere und kleinere Evaluations- und Wirkungsstudien durchgeführt worden, die allesamt positive Ergebnisse der Beratungsarbeit präsentieren können, zugleich verweisen sie auch auf die nur mittelmäßige Ausstattung mit zentralen Ressourcen finanzieller und rechtlicher Art als Basis der Arbeit (vgl. exemplarisch Hamburger et al. [Hrsg.]: Wirksamkeit von Schuldnerberatung. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2004, sowie Diakonie-Hilfswerk Hamburg Schuldnerberatung [Hrsg.], Schuldenfrei. Untersuchung zentraler Effekte der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Hamburg aus der Perspektive der Ratsuchenden, 2012). Die Entscheidung des BSG erscheint diesbezüglich ernüchternd, betrifft sie doch im Kern einen Grundsatz professioneller Schuldnerberatung, der besagt, Personen in Ver- und Überschuldungssituationen Hilfe und Beratung anzubieten. Im Wissen um die konkreten Lebenssituationen der Betroffenen wurden bewusst auch (noch) Erwerbstätige von der Beratung adressiert. Deren Haushaltssituation ist regelmäßig dadurch gekennzeichnet, dass durch Ratenzahlungen selbst das gesetzlich definierte Existenzminimum unterschritten wird (vgl. hierzu beispielsweise BMFSJ [Hrsg.], Lebenslagen in Deutschland. Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 2008, S. 57). Aus fachlich professionellen Gründen kann eine finanzielle Eigenbeteiligung von Erwerbstätigen nicht befürwortet werden (vgl. für einen ausführlicheren Überblick über die Argumente Thomsen, Professionalität in der Schuldnerberatung. Handlungstypen im Vergleich, 2008, S. 65 f.).