ZVI 2012, 93

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012AufsätzeStefan Lissner*

Die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts – Zuständigkeit des Rechtspflegers unabdingbar

Kaum etwas hält die zuständigen Insolvenzsachbearbeiter derzeit mehr in Atem, als die Reform des Insolvenzrechts. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesteckt, die insolvenzrechtlichen Bestimmungen grundlegend zu reformieren. Ein erster Schritt ist mit dem ESUG getan. Der Fokus der Insolvenzsachbearbeiter sollte daher nicht mehr auf die Entstehung des ESUG gerichtet sein, sondern nun auf den zweiten Schritt konzentriert werden, nämlich auf die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zwischenzeitlich liegt hier der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vor (ZVI 2012, Beilage 1 zu Heft 2).
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Dipl.-RPfl. (FH), Konstanz, Insolvenzrechtspfleger und stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V.

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