ZVI 2012, 93
Die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts – Zuständigkeit des Rechtspflegers unabdingbar
Kaum etwas hält die zuständigen Insolvenzsachbearbeiter derzeit mehr in Atem, als die Reform des Insolvenzrechts. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesteckt, die insolvenzrechtlichen Bestimmungen grundlegend zu reformieren. Ein erster Schritt ist mit dem ESUG getan. Der Fokus der Insolvenzsachbearbeiter sollte daher nicht mehr auf die Entstehung des ESUG gerichtet sein, sondern nun auf den zweiten Schritt konzentriert werden, nämlich auf die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zwischenzeitlich liegt hier der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vor (ZVI 2012, Beilage 1 zu Heft 2).
- *
- Dipl.-RPfl. (FH), Konstanz, Insolvenzrechtspfleger und stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.