ZVI 2010, 98

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010AufsätzeGretel Diehl*

Die Frage der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung im Rahmen der Versagung der Restschuldbefreiung

Zugleich Besprechung BGH, Beschl. v. 3.12.2009 – IX ZB 139/07 (ZVI 2010, 110, in diesem Heft)

In seiner Entscheidung vom 3.12.2009 befasst sich der unter anderem für Insolvenzverfahren zuständige IX. Senat des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung. Ein Gläubiger hatte beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 295 InsO zu versagen unter anderem mit der Begründung, der Schuldner habe gegenüber der Treuhänderin keinerlei Nachweise erbracht, dass er eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübe oder sich hierum bemüht habe. Der Schuldner selbst hatte geltend gemacht, dass er keiner Arbeitstätigkeit nachgehen könne, weil er seinen 1997 geborenen Sohn betreuen müsse, denn die Mutter des Kindes, seine Lebensgefährtin, sei berufstätig. Das Insolvenzgericht hatte den Versagungsantrag wegen fehlender Glaubhaftmachung als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat das Landgericht bestätigt. Der Gläubiger legte Rechtsbeschwerde ein und der IX. Zivilsenat hob die Entscheidung des Landgerichtes auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück, wobei der Senat dem Landgericht die zu prüfenden Punkte vorgegeben hat. Nachfolgend werden die familienrechtlichen Hintergründe der Entscheidung erläutert.
*
Richterin am OLG (Familiensenat), Frankfurt/M.

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