Die seit langem in Griechenland erwartete Reform und die daran gekoppelte Kodifizierung der nationalen Insolvenznormen trat unter dem 16. September 2007 in Kraft (Gesetz Nr. 3588/2007, ΦΕΚ 153/Α'/10. 7. 2007) und folgte überwiegend vorherrschenden „Trends“ auf europäischer Bühne. Eine Reihe wesentlicher Neuregelungen dient nunmehr der Beschleunigung bzw. Vereinfachung des Insolvenzverfahrens im Interesse und zugunsten des schuldnerischen Unternehmens und seiner Gläubiger. Gleichzeitig wurde aber die Insolvenz weiterhin nur Unternehmen vorbehalten. Hieraus resultierten Probleme zahlreicher überschuldeter Privathaushalte in Griechenland – von 2003 bis 2009 haben sich deren Schulden bei den Banken verdreifacht. Obwohl zu jenem Zeitpunkt die meisten anderen nationalen Insolvenzregime in Europa verschiedene (z.T. miteinander konkurrierende) verbraucherfreundliche Instrumentarien sowie Mechanismen bereits anboten, ließ der Gesetzgeber in Griechenland die an ihren hohen Schulden stark leidenden heimischen Verbraucher wider Erwarten im Stich. Diese Fehlentscheidung will er jetzt korrigieren und hat ein vielversprechendes Regelungswerk erstellt, mit dem Verbrauchern in finanzieller Notlage durch ein (gerichtliches) Schuldenregulierungsverfahren (u.U. mit anschließender Rechtsschuldbefreiung) aus der Schuldenlast geholfen und ihnen eine Perspektive ohne Schulden ermöglicht werden soll. Nachfolgend werden die demnächst in Kraft tretenden Schuldenregulierungs- bzw. Schuldenbefreiungsverfahren skizziert. Es fallen dabei zahlreiche Ähnlichkeiten mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland auf.