ZVI 2021, 57

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 AufsätzeMoritz-K. Polonius*

Die Beauftragung Dritter durch den Insolvenzverwalter – besondere Aufgabe oder Regelaufgabe?

Der Insolvenzverwalter hat nach § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV das Recht, zur Erledigung besonderer Aufgaben im Rahmen der Verwaltung Dienst- oder Werkverträge abzuschließen und die angemessene Vergütung aus der Masse zu zahlen. Dabei muss der Insolvenzverwalter beachten, dass es sich tatsächlich um besondere Aufgaben und keine Regelaufgaben handelt und dass eine Delegation dieser Aufgaben notwendig und erforderlich ist, da er ansonsten bei Beendigung des Verfahrens mit Einreichung seines Vergütungsantrags damit rechnen muss, dass nicht nur die Regelvergütung gekürzt, sondern unter Umständen die für die Beauftragung Dritter aus der Masse gezahlten Beträge in Gänze von der Vergütung abgezogen werden.
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Rechtsanwalt der Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB Hamburg/Hannover, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter an mehreren norddeutschen Gerichten

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