ZVI 2016, 47

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 AufsätzeFrank Beck*

Grundsatzentscheidung des BGH zur Anerkennung englischer Insolvenzverfahren

Zugleich Besprechung BGH v. 10. 9. 2015 – IX ZR 304/13, ZVI 2016, 63 (in diesem Heft)

In seinem Beschluss vom 10. 9. 2015 – IX ZR 304/13 – hat der BGH im Ergebnis erkannt, dass deutsche Gerichte den Entscheidungen englischer Insolvenzgerichte die Wirksamkeit in Deutschland weder wegen fehlender internationaler Zuständigkeit versagen können, noch wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. Zwar stützt der BGH seine Entscheidung auf die ordre-public-Klausel des Art. 26 EuInsVO, jedoch kann der tragenden Begründung entnommen werden, dass auch andere rechtliche Wege versperrt sind. Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer in England erlangten Restschuldbefreiung können damit nur noch vor englischen Gerichten mit den dort vorgesehenen Rechtsbehelfen vorgetragen werden. Gläubigern wird dadurch die Rechtsverfolgung aber nur auf den ersten Blick erschwert.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Mainz

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