Ein wesentlicher Bestandteil wirtschaftlicher Interaktionen ist das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners. Zur Bewertung derselben werden auch die über das Internet öffentlich zugänglichen Insolvenzdaten, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder die Erteilung der Restschuldbefreiung herangezogen. Kreditinstitute und Wirtschaftsauskunfteien sind stark daran interessiert, die entsprechenden Daten auch über den konkreten Verfahrensbezug hinaus zu erfassen und verfügbar zu halten. Auch wenn die Informationen im Internet schon nicht mehr vorhanden sind, weil sie von den Gerichten gelöscht worden sind, sind sie für Interessierte praktisch weiter verfügbar. Deren rechtlich grundsätzlich anerkanntes Informationsinteresse (BVerfG NJW 1988, 3009) kann so mit den Interessen der Betroffenen kollidieren, einen wirtschaftlichen Neustart zu erreichen. Auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung soll es dadurch mitunter schwierig sein, ein Girokonto zu führen, eine Kreditkarte zu bekommen oder einen Kredit zu erlangen. Diese gegenläufigen Interessen müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb mit der Frage welche gesetzlichen Regelungen derzeit für Kreditinstitute und Wirtschaftsauskunfteien maßgebend sind und ob u.U. gesetzlicher Nachbesserungsbedarf zu identifizieren ist.