ZVI 2012, 37

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012AufsätzeCarsten Homann*

Ansparübertrag und Moratoriumsübertrag auf dem P-Konto

„Der Pfändungsschutz wird grundsätzlich für die Dauer eines Kalendermonates ... gewährt.“ So kann man es in der Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes nachlesen (BT-Drucks. 16/7615, S. 13). Dieser Grundsatz erfährt (mittlerweile) zwei bedeutende Ausnahmen. War ursprünglich nur der Übertrag von vom Freibetrag umfassten und nicht verausgabten Guthaben auf den Folgemonat gesetzlich vorgesehen (sog. Ansparübertrag, jetzt: § 850k Abs. 1 Abs. 3 ZPO), gibt es seit dem 16.4.2011 noch die Übertragung von Guthaben auf einem P-Konto kraft gesetzlicher Verlängerung der Auszahlungssperrfrist in § 835 Abs. 4 ZPO (sog. Moratoriumsübertrag). Im vorliegenden Beitrag wird u.a. das Zusammenspiel beider Übertragungstatbestände näher untersucht.
*
Dr. iur., Rechtsanwalt, wiss. Mitarbeiter des Schuldnerfachberatungszentrums der Universität Mainz

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