ZVI 2009, 91

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009ZVI-PraxishinweiseErnst Riedel*

Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz des Arbeitnehmers

Fallgestaltung: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde am 13.12.2008 eröffnet. Seit 1.1.2007 arbeitet der Schuldner als kaufmännischer Mitarbeiter und Projektleiter beim Drittschuldner. Mit schriftlichem Arbeitsvertrag wurde ein monatlicher Bruttolohn von 850 €, zahlbar monatlich nachträglich, und eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart. Unter Berücksichtigung dieser Arbeitszeit und der mit der Tätigkeit verbundenen Aufgaben des Schuldners ist ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.000 € als vom Drittschuldner geschuldet anzunehmen. Daraus ergeben sich ein monatliches fingiertes Nettoeinkommen von ca. 1.200 € und damit ein pfändbarer Betrag von ca. 150 €.
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Dipl.-Rechtspfleger, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Starnberg

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