ZVI 2009, 60

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009AufsätzeRené Schmidt* / Steffen Hampel**

Zur Abgrenzung zwischen straffreier Nichterfüllung einer Verbindlichkeit und einer erweiterten Haftung aus Eingehungsbetrug im Verbraucherinsolvenzverfahren bei vorangegangenen Warenbestellungen im Versandhandel

Besprechung von AG Neukölln, Urt. v. 18.7.2008 – 20 C 68/08, ZVI 2009, 85 (in diesem Heft)

In der Praxis der Schuldnerberatung kommt es häufiger vor, dass Verbraucher, die nicht über ein regelmäßiges oder ausreichendes Einkommen verfügen, über verschiedene Kanäle Warenbestellungen tätigen. Zu nennen sind hier etwa Bestellungen aus Katalogen von Versandhäusern und bei Fernsehshopping-Kanälen oder über diverse Internetplattformen. Immer wieder werden diese Bestellungen dann auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren relevant, wenn nämlich die Frage im Raum steht, ob mit der Warenbestellung ein Eingehungsbetrug begangen worden ist und damit dem Gläubiger gegen den Schuldner eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zusteht. Das AG Neukölln hat mit Urteil vom 18.7.2008 hierzu Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Problemkreis eingehender zu untersuchen und zu erläutern.
*
Rechtsanwalt, Kanzlei Nacke & Neffler Rechtsanwälte, Berlin
**
LL.M. (Rostock), Rechtsreferendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin

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