ZVI 2004, 77
Massezugehörigkeit der Gelder Strafgefangener
Die Auswirkung der Stundungslösung und der nun regelmäßig eröffneten Möglichkeit der Restschuldbefreiung führt nun auch zu vermehrten Insolvenzanträgen von Strafgefangenen. Der Verfasser untersucht die Besonderheiten der Pfändbarkeit von „Strafgefangenen-Geldern“.
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- *)Rechtsanwalt, Putsche & Jung, Asbach-Bäumenheim
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