ZVI 2023, 468

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 AufsätzeKai Henning*

Wichtige Rechtsprechung und Entwicklungen im Jahr 2023 zu den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen

Das Jahr 2023 begann im Privatinsolvenzrecht zwar ruhig, nachdem die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nach dem Peak des Jahres 2021 im Jahr 2022 mit 65.487 wieder das Durchschnittsmaß der letzten Jahre erreicht hatte, ein erster Paukenschlag war aber im März das Plädoyer des Generalanwalts Pikamäe im EuGH-Verfahren zur Speicherung des Datums „Restschuldbefreiung erteilt“. Auf dieses Plädoyer setzte der BGH das Verfahren – VI ZR 225/21 (ZVI 2023, 210) – aus, und die Schufa verzichtete als erste Wirtschaftsauskunftei freiwillig auf eine Speicherung dieses Datums über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus. Nach der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH dürfte im nächsten Jahr die abschließende Klärung erfolgen. Dann belastet mit einem sehr hohen Bearbeitungsaufwand nach wie vor die Verstrickungsproblematik die Praxis stark. Das Bundesarbeitsgericht hat die Problemlinien hierzu in einer lehrreichen Entscheidung nochmals aufgezeigt. Eine gesetzliche Lösung soll zwar in Arbeit und Prüfung sein, liegt aber bislang noch nicht vor. Des Weiteren gelten Corona und hohe Inflationsrate manchen bereits als überwunden, sie spielten in der Rechtspraxis aber mit leider deutlich widersprüchlichen Entscheidungen und fehlender gesetzlicher Regelung zur Pfändbarkeit von Leistungen weiterhin eine Rolle. Immerhin liegt aber das amtliche Verbraucherinsolvenzformular seit dem 22. 12. 2022 in korrigierter und jetzt zutreffender Form vor. Nach der Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenz-Formularverordnung trägt es nun die Angabe „Amtliche Fassung 1/2021“. Dieser Aufsatz schließt an den Bericht vom November letzten Jahres an (ZVI 2022, 451) und kann wegen der Fülle der jährlichen Entscheidungen und Entwicklungen auch in diesem Jahr keinen vollständigen Überblick bieten.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dortmund

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