ZVI 2020, 457
Veröffentlichung von Vergütungsbeschlüssen: Alles oder nichts?
In seinem Beschluss vom 14. 12. 2017 (IX ZB 65/16, ZVI 2018, 121) äußerte der BGH sich zu den aus seiner Sicht bestehenden Vorstellungen, was unter einer ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung eines Vergütungsbeschlusses zu verstehen ist und wie diese zu erfolgen hat. Dabei kommt es darauf an, welches Verständnis des § 64 Abs. 2 InsO zugrunde gelegt wird: Genügt der Hinweis auf die Existenz eines Beschlusses oder ist der vollständige Beschluss ohne festgesetzte Beträge zu veröffentlichen? Dieser Frage soll jetzt durch einen Vorstoß der Länder Hamburg und Thüringen obsolet werden, da sie durch eine Änderung des § 64 Abs. 2 InsO die erste Alternative ausdrücklich ausschließen wollen. Unterdessen möchte das BMJV – eher unvermittelt – den Veröffentlichungsinhalt auf ein Minimum reduzieren.
- *
- *)Assessor, Bremen. Der Verfasser ist Beamter der Freien Hansestadt Bremen. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.