ZVI 2004, 705
Gläubigerzugriff trotz Unpfändbarkeit?
Unpfändbare Ansprüche sind nicht abtretbar. Dennoch nehmen Abtretungen solcher Ansprüche in der (Bank-)Praxis zu. In Sonderfällen kann die Abtretung aber auch gerade der Sicherung der Lebensführung dienen. Der Verfasser setzt sich daher mit dem Problem der Abtretung trotz Unpfändbarkeit auseinander.
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- *)Professor an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege a. D., Berlin
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