ZVI 2014, 405

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014AufsätzeThomas Reck*

Rechtsbehelfsbelehrung in Internetveröffentlichungen nach § 9 Abs. 1 InsO?

Durch das „Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften“ vom 5.12.2012 (BGBl I 2012, 2418) wurde die Verpflichtung zur Erteilung einer Belehrung über Rechtsmittel oder Rechtsbehelf bei jeder anfechtbaren Entscheidung eingeführt (§ 232 ZPO). Dies betrifft über § 4 InsO auch Insolvenzverfahren. Der Regelung ist jedoch nicht zu entnehmen, ob die Belehrung auch bei einer Internetveröffentlichung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 InsO) zu erfolgen hat. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob dies geboten ist.
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Rechtspfleger, Bremen

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