ZVI 2010, 440
Die Bestimmung des erhöhten Freibetrages auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht nach § 850k Abs. 5 Satz 4 ZPO
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- Ass. iur., Schuldnerberater beim Caritasverband Karlsruhe e.V.
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- Dr. iur., Professor für Recht am Fachbereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik der EFH Darmstadt
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- Dipl. Sozialarbeiter, Leiter der Abteilung Schuldnerberatung bei der Stadt Darmstadt und Sprecher des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV
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