ZVI 2010, 413
Das Privatinsolvenzrecht in Skandinavien
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung wurden vor rund einem Jahrzehnt eingeführt, um der zunehmenden Zahlungsunfähigkeit in der deutschen Gesellschaft zu begegnen. Die Diskussion über den richtigen Weg zur Entschuldung kam damit allerdings nicht zur Ruhe. Während im Jahre 2001 immerhin eine Reform zu verzeichnen war, tritt die Politik seitdem bei der Weiterentwicklung der Verbraucherinsolvenz auf der Stelle. So verwundert es auch nicht, dass in den Jahren 2004 bis 2007 drei Referentenentwürfe zur Novellierung des Rechts der Verbraucherentschuldung zu vermerken sind, hinzu kommt ein Alternativentwurf. Unter dem 22.8.2007 brachte dann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag ein. Indes lagen die Positionen der interessierten Beteiligten zu weit auseinander, als dass seine Verabschiedung durch den Gesetzgeber in Frage gekommen wäre. Umso mehr lohnt die Frage, wie unsere europäischen Nachbarn mit dem Phänomen der Überschuldung ihrer Bürger umgehen. Anknüpfend an die Beiträge zur Britischen Insel (ZVI 2007, 337) und zu den Benelux-Staaten (ZVI 2009, 177) ist im Folgenden zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen in Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark ein Neustart für zahlungsunfähige Personen möglich ist.
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- Prof. Dr. iur., Wissenschaftlicher Leiter der Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung (Schuldnerfachberatungszentrum) Rheinland-Pfalz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Stv. Vors. des KArbG
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- Dr. iur., Rechtsanwältin, Hanselmann & Römermann Insolvenzverwalter GbR, Würzburg
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