ZVI 2009, 433

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009AufsätzeEva Kocher*

Die Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen an Arbeitnehmer/innen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ihr Arbeitsentgelt häufig schon lange vor Insolvenzantrag und -eröffnung nur noch unregelmäßig. Steht aber die Zahlung nicht mehr in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, so kommt nach § 130 InsO eine Insolvenzanfechtung der Arbeitsentgeltzahlung in Betracht. Sowohl das BAG wie auch der BGH haben diese Anfechtung im Jahre 2004 grundsätzlich für möglich erklärt. Seither wurde das Instrument von Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern verstärkt genutzt, was zu großen Unsicherheiten bei den Beschäftigten und sogar einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag geführt hat. Im Februar 2009 hat der BGH diese Unsicherheiten mit einer sachgerechten Anwendung des Anfechtungstatbestands im Wesentlichen aus der Welt geschafft. BAG und BGH streiten sich aber noch über den Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit solcher Anfechtungen. Nach einer Vorlage des BGH vom April 2009 hat über diese Frage nun der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu entscheiden.
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Dr. iur., Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/O.

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