ZVI 2008, 457
Kontrahierungszwang privater Kreditinstitute zur Errichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis gegenüber Verbrauchern?
Die Diskussion um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem abschlusswilligen Verbraucher ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten ist, reißt nicht ab. Besondere Brisanz erhält die Kontroverse durch eine jüngst vom LG Berlin im Rahmen einer einstweiligen Verfügung getroffene Entscheidung, in welcher das Gericht ein privates Kreditinstitut unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Kontrahierungszwangs verurteilte, einer natürlichen Person vorläufig ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen für einen Kontrahierungszwang dargestellt, die unterschiedlichen Meinungen zu den Anforderungen an die einzelnen Voraussetzungen aufgezeigt und kritisch gewürdigt.
- *
- Dr. iur., Akademische Rätin an der Bergischen Universität Wuppertal
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.