ZVI 2007, 541

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007AufsätzeHelmut Zipperer*

Die Insolvenz des freigegebenen selbständigen Gemeinschuldners

Ein „unabweisbares Bedürfnis“ hat uns seit dem 1. Juli 2007 § 35 Abs. 2 InsO beschert. Er gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die selbständige Tätigkeit des Schuldners „freizugeben“, damit aus seinen beruflichen Aktivitäten keine die Masse schmälernden Folgen eintreten. Die erforderliche Erklärung wird der Insolvenzverwalter stets dann abgeben, wenn seine Prognose über den Erfolg der Tätigkeit des Schuldners ungünstig ausfällt. Damit sind risikobehaftete selbständige Tätigkeiten aus der Insolvenz „ausgegliedert“, der Schuldner bleibt am Markt. Eine der möglichen Konsequenzen ist die erneute Insolvenz des Schuldners. Ob das unumgänglich ist, wenn ja mit welchen Folgen, soll im Folgenden behandelt werden.
*
Dr. iur., Richter am Amtsgericht, Mannheim

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