ZVI 2006, 477

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 AufsÄtzeHanns Prütting* / Moritz Brinkmann**

Das Geburtsdatum des Insolvenzschuldners als delikate Information – Zum Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und Datenschutz

Ausweislich des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (ZVI 2006, 413) soll künftig im Insolvenzeröffnungsbeschluss auch das Geburtsjahr des Insolvenzschuldners bekannt gemacht werden, um dessen Identifikation zu erleichtern. Die Verfasser zeigen, dass der Gesetzgeber zu der im Referentenentwurf (ZVI 2006, 90) vorgeschlagenen Fassung zurückkehren sollte, nach der das vollständige Geburtsdatum bekannt zu machen ist. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese durch die Rechtssicherheit gebotene Angabe greifen nicht durch.
*
*)
Prof. Dr. iur., Universität zu Köln
**
**)
Dr. iur., LL.M. (McGill) Wissenschaftlicher Assistent, Universität zu Köln

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