ZVI 2004, 662

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 AufsÄtzeFrank Thomas Zimmer*

Verjährung der nicht festgesetzten Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters nach der Schuldrechtsreform

Mit der Schuldrechtsreform wurden u. a. die Verjährungsvorschriften grundlegend geändert. Die regelmäßige Verjährung ist auf drei Jahre nach § 195 BGB verkürzt worden. Seit dem In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform läuft die neue Frist erstmals zum 31. 12. 2004 ab. Die Folgen der Verjährungsverkürzung für die Vergütungspraxis im Insolvenzverfahren werden nachfolgend erörtert.
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Rechtsanwalt, Betriebswirt (VWA), KÜBLER Rechtsanwälte – Insolvenzverwalter – Wirtschaftsprüfer – Steuerberater, Köln

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