ZVI 2022, 374

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2022 AufsätzeBernd Piper*

Umfang und Reichweite der gerichtlichen Feststellungskompetenz im Verfahren nach § 295a Abs. 2 InsO

Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm gem. § 295a Abs. 1 Satz 1 InsO die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Auf Antrag des Schuldners hat das Gericht gem. § 295a Abs. 2 InsO den Betrag festzustellen, der den Bezügen entspricht. Umfang und Reichweite dieser gerichtlichen Feststellungskompetenz sollen im nachfolgenden beleuchtet werden.
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Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Brandts, Düsseldorf

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