ZVI 2020, 371

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 AufsätzeGottfried Beicht*

Warum wir unsere Anerkennung als geeignete Stelle nach 22 Jahren unter Protest zurückgeben

Der gemeinnützige Verein Professionelle Innovative Sozialarbeit – Pro In So e. V. war seit 22 Jahren als Verbraucherinsolvenzberatungsstelle anerkannt. Anfang Juli 2020 fiel der Anerkennungsbehörde plötzlich ein, dass diese Anerkennung so nicht mehr bestünde, weil eines der beiden Büros des Vereins 2017 nach Niederbayern umgezogen war. Die ordnungsgemäße Umzugsmitteilung hatte sie über drei Jahre unbeachtet gelassen. Verärgert über die irrige Rechtsauffassung der Anerkennungsbehörde und die damit verbundenen Folgen hat sich der Verein dazu entschlossen, keine Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht zu suchen, sondern seine Anerkennung zurückzugeben.
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Diplom-Sozialarbeiter, Master of Arts in Sozialrechtsberatung und Qualitätsmanager, Straubing. Seit 1997 führt der Verfasser zusammen mit einem Co-Vorsitzenden den gemeinnützigen Verein Professionelle Innovative Sozialarbeit – Pro In So e. V.

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